Bei einer umfassenden Sanierung kommt eine Summe zusammen, die man nicht nebenbei entscheidet. Deshalb legen wir sie offen, bevor irgendetwas beginnt — und teilen sie so auf, dass sie tragbar wird.
Der Heil- und Kostenplan
Vor Behandlungsbeginn bekommen Sie einen schriftlichen Plan, der drei Beträge trennt:
- Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt — bei Zahnersatz als befundbezogener Festzuschuss, unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen
- Ihr Eigenanteil bei der Regelversorgung
- Privatleistungen, wenn Sie mehr möchten als die Regelversorgung
Bei gesetzlich Versicherten geht der Plan zur Krankenkasse und kommt genehmigt zurück. Erst dann beginnt die Behandlung.
Der Festzuschuss und das Bonusheft
Die Kasse zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet — nicht danach, wie aufwendig Ihre Wunschversorgung ist. Wer eine hochwertigere Lösung wählt, bekommt denselben Zuschuss und trägt die Differenz.
Der Zuschuss erhöht sich, wenn das Bonusheft lückenlos geführt ist: nach fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle und nach zehn Jahren noch einmal. Wenn Sie länger nicht beim Zahnarzt waren, ist der Bonus zunächst weg — das ist ärgerlich, aber kein Grund zu warten. Er baut sich ab jetzt wieder auf.
Wenn das Einkommen niedrig ist
Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse den Eigenanteil bei der Regelversorgung ganz oder teilweise (Härtefallregelung). Ob Sie darunterfallen, hängt von festgelegten Einkommensgrenzen ab. Fragen Sie danach — es ist ein Anspruch, keine Bittstellerei, und viele wissen nichts davon.
In Etappen statt auf einmal
Eine Sanierung über Monate lässt sich auch finanziell in Etappen legen. Der Plan sagt Ihnen, welche Beträge wann fällig werden — und was verschiebbar ist, ohne dass das Ergebnis leidet.
Manches ist medizinisch dringlich, anderes ist Komfort. Wir sagen Ihnen deutlich, was wozu gehört.
Ratenzahlung
Wo ein größerer Betrag zusammenkommt, ist eine Ratenzahlung über BFS health finance möglich — ab 25 Euro monatlich. Die Konditionen nennt Ihnen BFS vor Ihrer Zustimmung; wir schließen nichts für Sie ab.
Für Privatversicherte
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Wie eine private Rechnung entsteht, warum es Steigerungsfaktoren gibt und was der oft missverstandene Faktor 3,5 bedeutet, erklären wir ausführlich auf unserer Hauptseite: GOZ und private Abrechnung.
Über BFS gibt es außerdem einen kostenfreien Erstattungsservice, der bei der Durchsetzung gegenüber der Versicherung unterstützt.
Implantate durchrechnen
Wenn Implantate Teil der Planung sind, können Sie sich die Größenordnung vorab selbst ausrechnen: implantat-kosten-rechner.de. Verbindlich ist immer der Heil- und Kostenplan nach der Untersuchung.
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Hinweis: Festzuschüsse, Bonusregelung und Härtefallgrenzen sind gesetzlich geregelt und ändern sich gelegentlich. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir konkret aus.
Video
Kurz erklärt – aus unserer Praxis
Die Videos geben allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Beratung; Behandlungsverlauf und -ergebnis hängen von den persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Videos sind untertitelt. Mehr in der Mediathek und auf Instagram.
